Berufliche Integrationsförderung/Jugendberufshilfe mit Schwerpunkt SGB II für Menschen unter 25 Jahren

Mit Einführung des SGB II im Januar 2005 sind bis heute einschneidende Veränderungen im Bereich der beruflichen Förderung junger Menschen unter 25 Jahren verbunden. Die Förderstrategien haben sich vom Welfare zum Workfare verschoben, das heißt, der Bezug von Transferleistungen des Staates wird an eine Gegenleistung des Empfängers gebunden. Jugendliche und junge Erwachsene, insbesondere Benachteiligte, benötigen hierbei Unterstützung und Hilfestellung, um sich in dem System zu orientieren.

Die Bundesarbeitsgemeinschaft örtlich regionaler Träger der Jugendsozialarbeit (BAG ÖRT) begleitet als federführender Verband diese Entwicklung aufmerksam und kritisch. Dabei liegt das Hauptaugenmerk auf der Entwicklung einer Gesamtstrategie der beruflichen Integrationsförderung für diese Zielgruppe.
Die BAG ÖRT übernimmt die Aufgabe, aktuelle Entwicklungen und Problemstellungen innerhalb des Handlungsfeldes kontinuierlich zu beobachten.

Dies beinhaltet
  • die kontinuierliche Information der Mitglieder des Kooperationsverbundes über das jeweilige Handlungsfeld
  • die Anregung der Fachdiskussion und Weiterentwicklung der Praxis innerhalb und außerhalb des Kooperationsverbundes
  • die Vernetzung von Fachleuten innerhalb des Kooperationsverbundes und die Einbindung externer Experten und Kooperationspartner, die für das Handlungsfeld relevant sind
  • das Einbringen von Positionen und Kompetenzen in (fach-)politische Entwicklungen, die sich direkt auf das Handlungsfeld beziehen

Innerhalb des Themenfelds widmet sich die BAG ÖRT besonders zwei Schwerpunkten:

Erstens: Begleitung und Entwicklung eines zielgruppenspezifischen Fallmanagements aus Sicht der Träger der Jugendsozialarbeit
Zweitens: Entwicklung, Sammlung und Verbreitung niedrigschwelliger Angebote für Jugendliche mit besonders schwierigen Problemlagen.





SGB II

Federführung:
BAG ÖRT
Bodo Neubacher
E-Mail

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