§ 13 SGB VIII - Jugendsozialarbeit stärken

Die Förderung junger Menschen ist zwischen unterschiedlichen Rechtskreisen des SGB II, III, VIII (und XII) und den damit verbundenen Akteuren zersplittert. Dies führt zu einer häufig suboptimalen Förderung von Jugendlichen, zumal derjenigen mit besonderem Förderbedarf. Vorrangiges Ziel ist es daher, die Jugendsozialarbeit (§ 13 SGB VIII) zu stärken sowie die Umsetzung der Aussage in der Koalitionsvereinbarung zu verwirklichen, wonach die Schnittstellenprobleme zwischen dem SGB VIII und anderen Leistungsgesetzen – hier vor allem dem SGB II und III – zu lösen sind.

Der Kooperationsverbund Jugendsozialarbeit wird die Umsetzung der Jobcenter‐Reform im Hinblick auf die Zusammenarbeit mit den Jugendämtern und den Trägern der Jugendsozialarbeit begleiten und Anstöße für eine gute Kooperation geben. Insgesamt möchte der Kooperationsverbund dazu beitragen, dass die Wächter‐ und Lobbyfunktion der Jugendhilfe wieder stärker auch für Jugendliche und junge Erwachsene wahrgenommen wird.


Federführung:
BAG EJSA
Michael Fähndrich

E-Mail

Hans Steimle
E-Mail

BAG KJS (Jugendwohnen)
Andreas Lorenz

E-Mail





§ 13 SGB VIII - Jugendsozialarbeit stärken

Federführung:
BAG EJSA
Michael Fähndrich
E-Mail
Hans Steimle
E-Mail

BAG KJS
Andreas Lorenz (Jugendwohnen)
E-Mail

Veröffentlichungen des Kooperationsverbundes Jugendsozialarbeit

Alle Veröffentlichungen finden Sie hier

"Druckfrisch" - vom Kooperationsverbund veröffentlicht

Sie möchten regelmäßig über die Veröffentlichungen des Kooperationsverbundes Jugendsozialarbeit sowie das Erscheinen der Fachzeitschrift DREIZEHN informiert werden?

Abonnieren Sie unsere Info-E-Mail:
"Druckfrisch"
Seite drucken