Der KOOPERATIONSVERBUND JUGENDSOZIALARBEIT

  • Wer wir sind:

    Im Kooperationsverbund Jugendsozialarbeit haben sich die Arbeiterwohlfahrt (AWO), die Bundesarbeitsgemeinschaften Evangelische Jugendsozialarbeit (BAG EJSA) und Katholische Jugendsozialarbeit (BAG KJS), die Bundesarbeitsgemeinschaft örtlich regionaler Träger der Jugendsozialarbeit (BAG ÖRT), DER PARITÄTISCHE Gesamtverband (DER PARITÄTISCHE), das Deutsche Rote Kreuz (DRK) und der Internationale Bund (IB) zusammengeschlossen. Sein Ziel ist es, die gesellschaftliche und politische Teilhabe von benachteiligten Jugendlichen zu verbessern.

  • Wofür wir stehen:

    Die Bedingungen des Aufwachsens junger Menschen sind sehr verschieden und entwickeln sich immer weiter auseinander. Unzureichende oder fehlende Förderung verstärkt noch die Chancenungleichheit und damit die Benachteiligung im Bildungssystem und später auf dem Arbeitsmarkt. Deshalb setzt sich der Kooperationsverbund Jugendsozialarbeit für Jugendliche und junge Erwachsene bis zu 27 Jahren ein, um soziale Benachteiligung auszugleichen und individuelle Beeinträchtigungen – häufig ein Ergebnis von Benachteiligung – zu überwinden.

  • Unsere Arbeitsweise und Strukturen:

    Die Verbände und Organisationen des Kooperationsverbundes handeln subsidiär und eigenverantwortlich, arbeitsteilig und kooperativ. Jede beteiligte Organisation übernimmt im Kooperationsverbund – neben der Wahrnehmung ihrer verbandseigenen Aufgaben – die Federführung für die Bearbeitung wichtiger Themenfelder der Jugendsozialarbeit. Gemeinsam werden jährlich konkrete Ziele vereinbart und in der jeweiligen Verantwortung durch die Organisationen bearbeitet. Für die Unterstützung und Koordination dieser Zusammenarbeit steht ein Büro mit drei Mitarbeiter/innen (Stabsstelle) zur Verfügung.

    Im Strategischen Lenkungskreis sind alle Verbände vertreten, hier werden die Entscheidungen getroffen, die den Kooperationsverbund zum starken Partner für benachteiligte Jugendliche machen. Für den regelmäßigen fachlichen Austausch steht der Fachliche Lenkungskreis zur Verfügung. Die Leitung dieser Lenkungsgremien übernimmt der Sprecher/die Sprecherin, der/die jeweils für zwei Jahre gewählt wird.

    Aktuell ist Walter Würfel (IB) Sprecher des Kooperationsverbundes, seine Stellvertreterin ist Gretel Wildt (BAG EJSA).

  • Unsere Aufgaben und Ziele:

    Kompetenz bündeln und Fachlichkeit konsequent weiterentwickeln, qualifizierte Politikberatung und die Öffentlichkeit für die Lebenslagen benachteiligter Jugendlicher sensibilisieren – dies sind die vordringlichen Aufgaben des Kooperationsverbundes Jugendsozialarbeit. Sein Ziel ist es, neben der beruflichen und sozialen Integration die gesellschaftliche und politische Teilhabe von benachteiligten Jugendlichen zu verbessern. Deshalb strebt der Kooperationsverbund mit allen im Bereich der Jugendhilfe tätigen Organisationen und Institutionen eine enge Zusammenarbeit an. Gleiches gilt für die Akteure und Handlungsträger des Arbeitsmarktes, der Wirtschaft und der Politik.

    Die gesetzlichen Grundlagen der Jugendsozialarbeit liefert das Kinder- und Jugendhilfegesetz (§ 13 SGB VIII), das den Anspruch junger Menschen auf angemessene Förderung formuliert.

"Jugendpolitik kohärent gestalten und die Europäische
Jugendstrategie umsetzen"
Die sieben Ziele des Kooperationsverbundes Jugendsozialarbeit
für das Jahr 2011

Als gemeinsame Koordinations- und Kommunikationsplattform von sieben bundesweiten Organisationen der Jugendsozialarbeit setzt sich der Kooperationsverbund für eine Jugend(sozial)politik ein, die von den Bedarfen, Lebenslagen und Interessen der jungen Menschen selber ausgeht und Handlungsfeld übergreifend angelegt ist. Jugendpolitik im Sinn der Jugendsozialarbeit muss sich daran messen lassen, inwieweit es zukünftig gelingt, Exklusion zu verhindern und individuelle Förderung so zu gestalten, dass jungen Menschen Freiräume eröffnet und Erfolgserlebnisse ermöglicht werden. Selbstwirksamkeit soll erfahrbar werden, so können Übergänge in ein selbstständiges Berufsleben – trotz widriger Ausgangsbedingungen – gelingen.

Für die Jugendsozialarbeit ist es schon jetzt unerlässlich, Bildungs-, Sozial- und Arbeitsmarktpolitik einzubeziehen und vielfältige Angebote zu koordinieren, wenn es darum geht, die Integrationschancen junger Menschen mit besonderem Unterstützungsbedarf zu verbessern. Eine wesentliche Voraussetzung ist dafür die Klärung der Schnittstellenprobleme bezüglich unterschiedlicher Zuständigkeiten für die Lebenslagen und Bedarfe junger Menschen, wie auch im Koalitionsvertrag der Bundesregierung bereits in Aussicht gestellt wurde. Vor allem für die Schnittstellen zwischen den Sozialgesetzbüchern II (Grundsicherung), III (Arbeitsförderung) und VIII (Kinder- und Jugendhilfe) halten wir dies für unbedingt notwendig, denn die Zielgruppe der sozial benachteiligten und individuell beeinträchtigten Jugendlichen braucht eine starke Jugendsozialarbeit/Jugendhilfe (§13 SGB VIII) mit verlässlichen Ansprechpartnern und nachhaltigen Unterstützungsangeboten. In diesem Sinne hat sich der Kooperationsverbund bereits im letzten Jahr darauf verständigt, gemeinsame Jahresziele für die Zusammenarbeit zu entwickeln, und in der geteilten Verantwortung der beteiligten Organisationen konsequent begonnen, diese gemeinsam umzusetzen. Auch in ihrer Weiterentwicklung für 2011 verstehen sie sich als Beitrag für eine (zukünftig) kohärente Förderung junger Menschen sowie eine umfassende Jugendpolitik, wie sie auch im Rahmen der neuen europäischen Jugendstrategie auf allen Ebenen (Bund, Land, Kommune) von den verschiedenen Akteuren verfolgt werden sollte.

Ziele 2011

Zielplanung 2011 (447kB)



Veranstaltungskalender

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