Jugendsozialarbeit im Kontext

Als Teil der Kinder- und Jugendhilfe zielt Jugendsozialarbeit darauf ab, sozial benachteiligte junge Menschen bis 27 Jahre besonders zu unterstützen sowie deren berufliche und gesellschaftliche Integration und aktive Teilhabe am Gemeinwesen zu fördern. Jugendsozialarbeit ist somit auch als kritische Stimme zu verstehen, die zugunsten der sozialen und politischen Partizipation von benachteiligten Jugendlichen Partei ergreift und sich gesellschaftlich einmischt, um die Entwicklungschancen und Teilhabe dieser jungen Menschen zu verbessern. Die gesetzlichen Grundlagen der Jugendsozialarbeit liefert das Kinder- und Jugendhilfegesetz (§ 13 SGB VIII).

Jugendsozialarbeit fokussiert auf junge Menschen, deren Lebensweg durch ein problematisches soziales Umfeld, familiäre Bedingungen oder kulturelle Aspekte erschwert ist. Dies gilt ebenso für individuell beeinträchtigte Jugendliche, die beispielsweise durch Lernstörungen, psychische Belastungen oder Drogen eine verminderte Lebensqualität erfahren. Die pädagogische Arbeit beschränkt sich nicht darauf, berufliche Kenntnisse und Qualifikationen zu vermitteln, sondern auch die Persönlichkeit der Jugendlichen sowie ihr Umfeld zu stärken. Deshalb ist das Spektrum der Jugendsozialarbeit weit gefasst mit den Bereichen Bildung und Arbeitsmarkt, Migration und Integration sowie Soziales und Wohnen, erweitert durch Querschnittsthemen wie etwa Gender Mainstreaming und Partizipation. Vor allem die Benachteiligtenförderung auf dem Ausbildungs- und Arbeitsmarkt nimmt einen breiten Raum ein.

Die Wurzeln der Jugendsozialarbeit gehen auf die unmittelbaren Jahre nach dem Zweiten Weltkrieg zurück. Millionen Jugendliche waren damals in Deutschland Voll- oder Halbwaisen und heimatlos; sie hatten zudem wenig Perspektiven hinsichtlich Ausbildung und Beruf.

Im Mai 1949 kam es zur Gründung des Jugendaufbauwerks (BAG JAW). Darin waren vertreten die Arbeiterwohlfahrt (AWO), die Bundesarbeitsgemeinschaften der Evangelischen und Katholischen Jugendsozialarbeit (BAG EJSA und BAG KJS), die kommunalen Träger (heute die Bundesarbeitsgemeinschaft der örtlich regionalen Träger der Jugendsozialarbeit, kurz: BAG ÖRT), das Deutsche Rote Kreuz (DRK), der Deutsche Paritätische Wohlfahrtsverband (DPWV, heute der Paritätische Gesamtverband) sowie der Internationale Bund (IB). Aus der BAG JAW wurde später die Bundesarbeitsgemeinschaft Jugendsozialarbeit. Im Juni 2007 löste sich diese Organisation auf; seit Juli 2007 ist stattdessen auf Bundesebene der Kooperationsverbund Jugendsozialarbeit aktiv. Darin sind erneut die sieben oben genannten Träger involviert. In dieser neuen Struktur verantwortet jede Organisation bestimmte Handlungsfelder und deren inhaltliche Ausarbeitung.


Um die Jugendsozialarbeit nachhaltiger sichtbar zu machen und relevanten Themen den notwendigen Raum zu ermöglichen, gibt der Kooperationsverbund Jugendsozialarbeit die DREIZEHN heraus. Der unkonventionelle Titel hat einen klaren Bezug – zum §13 SGB VIII, der die gesetzlichen Grundlagen der Jugendsozialarbeit liefert. Die DREIZEHN schließt eine bestehende Lücke: Es gibt wieder eine Zeitschrift für Jugendsozialarbeit.
zum Download von Heft 3 (1803kB)

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