Arbeitsprinzipien

Bildung

Foto: photocase.de / kallejpp

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Spätestens die PISA-Studien von 2000 und 2003 haben gezeigt, dass Kinder und Jugendliche aus bildungsfernen Milieus die Verlierer des deutschen Bildungssystems sind: Knapp zehn Prozent von Ihnen verlassen die Schulen ohne Abschluss. Somit geht es auch um Bildungsgerechtigkeit. Bildungsangebote der Jugendsozialarbeit zielen im Rahmen der Vermittlung von Bildungsabschlüssen darauf ab, Potentiale zu erkennen und zu fördern sowie den Erwerb von Kompetenzen zu ermöglichen, die den erfolgreichen Start in ein eigenständiges Leben ermöglichen.

Partizipation

Dies bedeutet, jungen Menschen die Gelegenheit zur Beteiligung und Mitbestimmung an gesellschaftlichen Prozessen zu eröffnen. Für benachteiligte Jugendliche ist es besonders wichtig, dass sie ernst genommen werden, dass bei ihren Bedürfnissen angesetzt wird und dass die jeweils passende Beteiligungsform mit ihnen abgestimmt ist.

Die Tatsache, dass benachteiligte Jugendliche immer seltener an qualitativ hochwertige Bildung und Ausbildung gelangen, unterstreicht die Notwendigkeit der Teilhabe. Partizipation darf nicht nur gefordert werden, sie muss Teil des pädagogischen Angebots der Jugendsozialarbeit sein.

Geschlechtsspezifische Arbeit

Foto: Matthias Steffen

Foto: Matthias Steffen

Dieses Prinzip zielt darauf ab, das soziale Geschlecht in alle Entscheidungen und Handlungsweisen einzubeziehen und im Rahmen des Gender Mainstreaming auf allen Ebenen umzusetzen. Dadurch sollen junge Frauen und Männer ihre jeweiligen Stärken am besten nutzbar machen. Insbesondere junge Männer, in denen Experten die „Bildungsverlierer“ sehen, sowie junge Frauen, die mit einem sehr beengten Berufsfeld konfrontiert sind, können durch Gender Mainstreaming profitieren.

Europäische Dimensionen

Die soziale und berufliche Integration junger Menschen ist ein europaweites Anliegen, dass sich nicht allein im nationalen Kontext lösen lässt. Förderprogramme oder Initiativen wie dem „Europäischen Pakt für die Jugend“ spiegeln diesen internationalen Ansatz wider. Durch sie soll die gesellschaftliche Teilhabe von benachteiligten Jugendlichen in den EU-Staaten gefördert werden.

Kooperation und Vernetzung

Die Zusammenarbeit von Beratungsdiensten, (Aus-)Bildungseinrichtungen, Jobcentern, ARGEN sowie weiteren Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe zu koordinieren, ist eine Anforderung an die Jugendsozialarbeit. Nur durch ein abgestimmtes Vorgehen kann die Integration junger Menschen erfolgreich gefördert werden.



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